Sommerpreise
| Preisliste Sommer 2012 | Doppelzimmer | Einbettzimmer | Appartement | |
| Nebensaison | ||||
| 05.05.2012 - 30.06.2012 08.09.2012 - 05.10.2012 | Frühstück Halbpension | € 31,- € 40,- | € 36,- € 45,- | € 38,- € 47,- |
| Hauptsaison | ||||
| 30.06.2012 - 08.09.2012 | Frühstück Halbpension | € 35,- € 44,- | € 40,- € 49,- | € 42,- € 51,- |
INFORMATION
* Einmal in der Woche, am Mittwoch, bitten wir Sie, eines der zahlreichen Restaurants in unserer Umgebung aufzusuchen, da wir aus betrieblichen Gründen an diesem Tag nur Frühstück anbieten. Bei größeren Gruppen sind Ausnahmen möglich! Die Preise gelten pro Person und Tag für Übernachtung mit Frühstücksbuffet und Saunabenutzung. Die Halbpension beinhaltet zusätzlich ein 4-Gang Wahlmenü mit Salatbuffet am Abend (2 Hauptspeisen zur Wahl). Zusätzlich wird die Ortstaxe verrechnet!
Der Einbettzimmerzuschlag beträgt € 5,-- pro Tag.
Für Kinder im Zimmer der Eltern gewähren wir folgende Ermäßigung:
0 - 5 Jahre: freier Aufenthalt
6 - 11 Jahre: -50%
ab 12 Jahre: -10%
Bei Kurzaufenthalten (1 Übernachtung) verrechnen wir einen Zuschlag von € 4,-- pro Person.
Stornobedinungen laut österreichischem Hotelvertragsrecht.
Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr:
Bis spätesten 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
Außerhalb des im oben festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
- bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40% vom gesamten Arrangementpreis;
- bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70% vom gesamten Arrangementpreis:
- in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90% vom gesamten Arrangementpreis.
Für Kinder im Zimmer der Eltern gewähren wir folgende Ermäßigung:
0 - 5 Jahre: freier Aufenthalt
6 - 11 Jahre: -50%
ab 12 Jahre: -10%
Bei Kurzaufenthalten (1 Übernachtung) verrechnen wir einen Zuschlag von € 4,-- pro Person.
Stornobedinungen laut österreichischem Hotelvertragsrecht.
Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr:
Bis spätesten 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
Außerhalb des im oben festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
- bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40% vom gesamten Arrangementpreis;
- bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70% vom gesamten Arrangementpreis:
- in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90% vom gesamten Arrangementpreis.





